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Naturschutzbund Deutschland NABU
Volksbank Möckmühl-Neuenstadt eG Gruppe Unteres Koc
hertal e.V. Der Nabu ist anerkann-
BLZ 620 916 00
Römerstr. 7/1
ter Naturschutzverband
Konto-Nr. 36 804 010 74196 Neuenstadt
nach §58BNatSchG
Spenden und Beiträge
sind steuerlich absetzbar
NABU
Unteres Kochertal
Römerstr. 7/1
74196 Neuenstadt
IFK-Ingenieure
Jürgen Straub
Herr Jürgen Glaser
Nelkenstr. 12
Eisenbahnstraße 26
74229 Oedheim
74821 Mosbach
Telefon: 07136/26036
15. Januar 2016
Bebauungsplan „Erweiterung GIK“
Frühzeitige Beteiligung der Behörden
Nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung
mit § 3 Abs.1 BauGB
Gemeinsame Stellungnahme der NABU Gruppen Unteres K
ochertal und Bad
Friedrichshall
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Zusendung der ausführliche
n Planungsunterlagen und die
frühzeitige Beteiligung am oben genannten Verfahren
, mit der Möglichkeit zur Darstellung
unserer Belange hinsichtlich des Natur- und Artensc
hutzes in dieser Angelegenheit.
Stellungnahme zur aktuellen Bauplanung
1. Anlass und Planungsziele
1.1 Panerfordernis
Dazu wird zutreffend festgestellt, dass der Gewerbe
- und Industriepark „Unteres Kochertal“
(GIK) mit 30 ha Fläche einer der größten interkommu
nalen Gewerbeparks der Region
Heilbronn-Franken ist. Ergänzend heißt es, dass noc
h freie Flächen vorhanden sind, welche
als Erweiterungsoption für die dort angesiedelten F
irmen dienen und dass weiterhin
Nachfrage nach Gewerbeflächen besteht.
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Will man die von allen politischen Parteien, Behör
den, Kommunen und der
Bevölkerung beklagte zunehmende Versiegelung und Ve
rbauung der Landschaft
stoppen, so ist der Flächenbedarf im vorliegenden F
lächennutzungsplan viel zu hoch
angesetzt. Ein Flächennutzungsplan muss Akzente geg
en einen starken
Flächenverbrauch setzen, denn auch die Bevölkerungs
mehrheit ist gegen großen
Flächenverbrauch. Diese Tendenz ist im vorliegenden
Plan nicht zu erkennen.
Grundsätzlich begrüßen wir die Ausweisung von inter
kommunalen Gewerbegebieten, in
diesem Fall für die Städte und Gemeinden Neuenstadt
, Hardthausen und Langenbrettach,
weil dadurch eine Bündelung der Gewerbeflächen verb
unden mit einer aus Umwelt- und
Naturschutzgründen notwendigen Reduzierung von Fläc
hen der offenen Landschaft
einhergehen soll.
Allerdings ist die angestrebte Erweiterung um mehr
als 50% aus unserer Sicht
unverhältnismäßig und entspricht nicht den Zielen d
es Landes Baden-Württemberg und des
Bundes, den Flächenverbrauch einzudämmen.
Daraus ergeben sich für uns zunächst drei Fragen:
Welche Größe hat die noch unbebaute Fläche im vorha
ndenen Gewerbegebiet?
Welche angesiedelten Firmen haben dort bereits eine
Erweiterung in welcher Größe
beantragt?
Ist die Option zur Erweiterung zeitlich begrenzt, d
.h. besteht die Auflage, die
Erweiterung in einem festgelegten Zeitraum durchzuf
ühren?
Welche und wie viele Firmen haben wegen neuer Fläch
en ihren Bedarf angemeldet?
Die Beantwortung dieser Fragen ist für unsere Beurt
eilung des gewaltigen Flächeneingriffs
von entscheidender Bedeutung.
1.2 Ziele und Zwecke der Planung
Es besteht unseres Erachtens ein Widerspruch zwisch
en der geplanten Erweiterungsgröße
von 15,9 ha und der im Flächennutzungsplan 2.Änderu
ng der 1.Fortschreibung vom
15.01.2014 mit 14,7 ha für das Plangebiet vorgesehe
nen gewerblichen Fläche. Demnach
sollen 1,2 ha mehr in Anspruch genommen werden als
im Flächennutzungsplan festgelegt.
Wir befürchten auch, dass bei zukünftigen Erweiteru
ngsplänen, wenn erst einmal die zweite
verkehrliche Anbindung des GIK an die L 1088 erfolg
t und der bestehende Knotenpunkt L
1088 / K 2012 zu einem Kreisverkehrsplatz umgebaut
ist, die guten ackerbaulichen Böden
zwischen Neuenstadt und Brettach südlich der L 1088
großflächig weiter verloren gehen und
versiegelt werden.
Der verbleibende Abstand zu den westlichen Wohngebi
eten Brettachs wird als zu gering
erachtet und führt zwangsläufig zu Konflikten.
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Schon mit der jetzigen Planung verliert die bisher
offene Landschaft ihre klimatische
Ausgleichsfunktion, geht als Wasserspeicher und für
Fauna und Flora verloren.
Wenn der geplante Kreisverkehrsplatz 70 m weiter na
ch Osten verschoben wird, gehen
zudem Streuobstflächen und damit das Bruthabitat de
s Stieglitz (Vogel des Jahres 2016)
verloren, hier sind langfristig nachhaltige Ausglei
chsflächen vorzubereiten.
Bei den Grün- und Freiflächen soll der Feldgehölzbe
stand im Westen am Übergang zum
bestehenden GIK zu 2/3 gerodet werden. Das ist selb
st bei einer Straßenanbindung zum
bestehenden Gewerbegebiet unverhältnismäßig. Unter
Pkt. 3.3 Bestandssituation heißt es
:
“ Dieser dient derzeit zum Ausgleich und zur Eingrü
nung des bestehenden Gewerbe-
und Industrieparks“.
Dieser Aussage widersprechen wir ausdrücklich! Der
Feldgehölzstreifen ist nämlich
im Zuge der Flurneuordnung Anfang der 80er Jahre al
s Landschaftspflegerische
Anlage ausgewiesen worden!
Er kann deshalb keineswegs als Ausgleichsfläche für
das GIK herangezogen werden, denn
eine doppelte Anrechnung ist nicht möglich. Es ergi
bt sich daraus zwangsläufig die Frage, ob
die bestehenden Ausgleichsflächen für die 30 ha des
GIK ohne diesen Feldgehölzstreifen
den Vorgaben der damaligen Planung entsprechen?
6.1 Planungsrechtliche Festsetzungen
Die aufgeführten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege u
nd zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft reichen unseres Erachtens nich
t aus.
Neben einer deutlichen Reduzierung der Flächeninans
pruchnahme fehlen uns auch die
verbindlichen Hinweise auf Fassaden- und Dachbegrün
ung der großen Baukörper als
teilweise Kompensation für die flächenhafte Versieg
elung. Es reicht nicht aus, bei
Außenwänden von mehr als 50 m Länge die Gliederung
neben Farbgebung, Vorbauten und
Versatz auch mit rankender Begrünung vorzuschlagen.
Ohne Festlegung wird es so kaum
eine Begrünung geben.
7.1 Umwelt, Natur und Landschaft
Wenn auch die Vorlage des Umweltberichts und des Gr
ünordnerischen Beitrags erst in
einem zweiten Schritt erfolgt, sehen wir bereits je
tzt die Eingriffe und Veränderungen als
kaum ausgleichbar an, denn Boden ist nicht vermehrb
ar und der bereits jetzt geringe
Gehölzbestand ist am Ende nur noch Makulatur und ke
in Lebensraum mehr!
Mitarbeiter des Ingenieurbüros Simon haben bei 5 Be
gehungen von Mai bis Mitte Juli 2015
24 Brutvogelarten und davon 10 Brutvogelarten im Pl
angebiet festgestellt. Wenn der
Feldgehölzstreifen am Westrand zu 2/3 gerodet wird,
sollen dann Girlitz, Dorngrasmücke
und Goldammer in die baum- und strauchlose intensiv
bewirtschaftete Ackerflur
ausweichen?
Im Übrigen wird der Erhaltungszustand der mit b3 be
werteten Arten wegen der Aufnahme in
die Vorwarnliste mit ungünstig/unzureichend bewerte
t. Bei der gefährdeten Feldlerche wird
der Erhaltungszustand sogar mit ungünstig/schlecht
bewertet.
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Es ist für uns deshalb schleierhaft, wie die Progno
se zu dem Ergebnis kommen kann
„Eine
Verschlechterung der Erhaltungszustände der lokalen
Populationen kann
ausgeschlossen werden.“
Natürlich begrüßen wir die im Gebiet vorgesehenen B
aum- und Strauchpflanzungen, welche
mittelfristig wieder neue Brutmöglichkeiten für Fre
ibrüter und Höhlenbrüter entstehen lassen.
Es stellt sich aber die berechtigte Frage: Was mach
en diese Frei- und Höhlenbrüter während
der Zwischenzeit von mindestens 5 Jahren?
In den Ackerflächen gehen 4 Brutreviere der Feldler
che und 2 Brutreviere der Schafstelze
verloren. Zusätzlich wird ausgeführt, dass durch in
tensive Bewirtschaftung der Ackerflächen
im lokalen Raum der Population geeignete Fortpflanz
ungsstätten der Feldlerche rar sind,
also ein doppelter Negativtrend.
Für die Feldlerche sollen durch vorgezogene CEF Maß
nahmen auf 4 ha Ackerfläche 8
Lerchenfenster geschaffen werden. Offenbar gibt es
dabei Schwierigkeiten, wenn noch nach
geeigneten Ackerflächen gesucht wird. Ein öffentlic
h-rechtlicher Vertrag zwischen den
Gemeinden und der Unteren Naturschutzbehörde setzt
voraus, dass die betroffenen
Landwirte auch beim zusätzlichen Flächenverlust koo
perieren. Darüber hinaus muss
zusätzlich eine dingliche Sicherung über das Grundb
uch erfolgen.
Wir mahnen darüber hinaus eine jährliche Kontrolle
dieser Maßnahmen und eine Evaluation
über die Wirksamkeit der CEF Maßnahme für die Feldl
erche an. Nachdem das Büro Simon
in der Vergangenheit wiederholt die Einrichtung von
Lerchenfenstern in die Planung
aufgenommen hat, würden uns Ergebnisse beim Bruterf
olg der Lerchen interessieren.
7.4 Verkehr
Der Planer macht dazu folgende simple Aussage:
„Aufgrund der unmittelbaren Lage am überörtlichen S
traßennetz und an der
Anschlussstelle Neuenstadt der A 81
sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu
erwarten.“
Die jetzt schon teilweise erheblichen Beeinträchtig
ungen werden aus unserer Sicht und
Erfahrung allerdings weiter zunehmen, weil die L 10
88 zur Ausweichroute auf die A 6 nach
Öhringen geworden ist. Die Erweiterung des Gewerbeg
ebietes führt zwangsläufig zur
Zunahme des Güterverkehrs, insbesondere bei Staus a
uf der Autobahn zu einer weiteren
Fahrzeugverdichtung auf der L 1088.
Zum steigenden Verkehrsaufkommen trägt darüber hina
us auch die teils massive
Ausweitung der Wohnbebauung in Hardthausen und Lang
enbrettach bei.
Im Textlichen Teil der Planungsrechtlichen Festsetz
ungen
werden die Pflanzgebote und
Pflanzbindungen genannt.
Es wäre aus unserer Sicht notwendig, die Wirtschaft
swege der Landwirtschaft in einem
ausreichenden Abstand von den Baum-, Strauch- und H
eckenpflanzungen zu führen, damit
die Gehölze sich frei entwickeln können und nicht i
mmer wieder ein Eingriff durch
Rückschnitt erfolgt.
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Die nicht bepflanzten Flächen sollen mit Saatgut ge
sicherter Herkunft als Wiese eingesät,
diese 2-malig im Jahr gemäht und das Mähgut abgeräu
mt werden.
Wir erwarten, dass die Umsetzung der geplanten Maßn
ahmen spätestens nach dem ersten
Jahr der Erweiterung erfolgt und fachlich überprüft
wird.
Bei den beigefügten Arten- und Sortenlisten begrüße
n wir ausdrücklich nachfolgende
Pflanzung aus der Artenliste 1:
Eingriffliger und zweigriffliger Weißdorn (Blütenbe
sucher), Bergulme (Ulmen sind vielfach
aus der Landschaft verschwunden), Hunds- und Weinro
se sowie gewöhnlicher Schneeball,
Saalweide, Speierling und Elsbeere. Auf die gewöhnl
iche Esche sollte allerdings wegen des
Eschentriebsterbens verzichtet werden, dafür könnte
n mehr Bergulmen gepflanzt werden.
Wenn tatsächlich nach Vorschlag der Artenliste 3 al
ten Apfel- und Birnensorten als
Hochstämme gepflanzt werden, ist dies eine nachhalt
ige Maßnahme für das Streuobstland
Baden-Württemberg! Allerdings ist für einen gesiche
rten, dauerhaften Erhalt der Obstbäume
in den ersten 15 Standjahren ein regelmäßiger Erzie
hungsschnitt durchzuführen.
Zusammenfassung und Schlussbemerkung
Der Nabu lehnt den uns vorliegenden Planungs-Vorent
wurf aus folgenden Gründen ab:
Ursprüngliche Planungen gingen von einer Erweiteru
ng von 10 ha aus, später wurde
der zugehörige Flächennutzungsplan um weitere 4,7 h
a erweitert und nun sollen es
sogar 15, 9 ha werden!
Eine geplante Erweiterung in dieser Größenordnung
verstärkt die zunehmende
Zersiedelung und Versiegelung unserer wertvollen un
d endlichen Kulturlandschaft.
Die Flurbilanz weist für das betroffene Gebiet aus
schließlich Böden mit hoher
Wertigkeit auf. Böden hoher Qualität müssen für die
nachhaltige Erzeugung von
Nahrungs- und Futtermitteln in der landwirtschaftli
cher Nutzung erhalten bleiben (vgl.
§2 Abs. 2 ROG).
Aufgrund des übergroßen Angebotes an Gewerbefläche
n im Landkreis Heilbronn und
der sehr hohen Siedlungsdichte unserer Region wird
einer weiteren Überbauung
wertvoller Ackerböden nicht zugestimmt.
Wir erwarten entgegen der Meinung des Planers eine
massive Zunahme der
Verkehrbelastungen durch das zusätzliche Verkehrsau
fkommen des zu erwartenden
motorisierten Individualverkehrs der zukünftigen Be
schäftigten des Gewerbegebietes -
auch aufgrund der fehlenden bzw. schlechten Anbindu
ng an das Netz des ÖPNV.
Der vorliegende Entwurf setzt leider weiterhin auf
unserer Meinung nach
anachronistischen Planungskonzepten, nach denen sic
h die Industrie weiterhin massiv
in der Fläche weiter entwickelt.
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Wir vermissen elementare zukunftsfähige, ökologisc
he Konzepte, die zwischenzeitlich
von der Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert und gef
ordert werden, und den massiven
Problemen des Klimawandels Rechnung tragen.
Wir fordern:
- Verbindliche Nutzung regenerativer Energien, wie
Photovoltaik und Solarwärme
- Photovoltaisch betriebene Ladestationen für die z
ukünftige Elektro-Mobilität
- Stellflächen für Kraftfahrzeuge müssen in Form vo
n Tiefgaragen unter den Gebäuden
oder alternativ durch Parkhäuser geschaffen werden.
Dadurch können die zur
Verfügung stehenden Gewerbeflächen effektiv genutzt
werden.
- Bindende Gebäudeplanung mit zeitgemäßer Wärmedämm
ung aus nachwachsenden
Rohstoffen, die auch für den zu erwartenden zunehme
nden Temperaturanstieg
vernünftige Arbeitsbedingungen schafft, und darüber
hinaus auf den Einsatz von
energieintensiven Klimageräten verzichtet werden ka
nn.
- Fassadenbegrünung und Begrünung von Dachflächen,
die nicht der Photovoltaik-
Nutzung dienen.
- Bindende ökologische Bepflanzung und Pflege der n
icht überbauten Gewerbe-
Freiflächen:
Blumenwiese anstelle wertloser Rasenflächen, heimis
ches Gehölze anstelle Koniferen
und exotischem Krüppelgrün.
- Gemeinschaftliche Regenwassernutzung
- Blockheizkraftwerk mit gemeinschaftlicher Nutzung
der anfallenden Abwärme
- Schaffung eines gemeinschaftlichen Kantinenangebo
tes für die dort Beschäftigten,
wobei überwiegend Produkte aus regionalem und ökolo
gischem Anbau verwendet
werden.
- Planung von zuführenden Radwegen zu den bestehend
en überregionalen Radwegen
Bei einem überarbeiteten Planungsentwurf, der große
Teile der oben genannten Konzepte
oder auch weitere intelligente Lösungen enthält, un
d zudem modellhaft für eine
zukunftsfähige Entwicklung unser Region von großer
Bedeutung sein könnte, wäre der Nabu
bereit, dem entsprechend reduzierten Flächenverbrau
ch zuzustimmen.
Bitte informieren Sie uns über das weitere Vorgehen
in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Straub Horst Schulz
Nabu Unteres Kochertal Nabu Bad Friedrichshall